Die Corona-Pandemie hat spürbare Auswirkungen auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens in Deutschland - auch für die gemeinnützigen Vereine in unserer Heimat.
Unter dem Motto „Gemeinsam da durch!“ unterstreicht die Sparkasse ihr gesellschaftliches Engagement und die Verbundenheit zur Region. Dabei stellt das regionale Kreditinstitut insgesamt
100.000 Euro als
Soforthilfe für gemeinnützige Vereine zur Verfügung, die nachweislich aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Verein ist im Geschäftsgebiet der Sparkasse Coburg - Lichtenfels ansässig.
- Der Verein engagiert sich in den Bereichen Breiten- und Jugendsport, Soziales, Kultur bzw. Bildung, Forschung und Wissenschaft.
- Der Verein steht mit einem Girokonto in Bankverbindung zur Sparkasse Coburg - Lichtenfels.
- Eine Gemeinnützigkeitserklärung durch das Finanzamt liegt vor.
- Der Verein kann eine Spendenbescheinigung ausstellen.
- Der Nachweis der Einnahmeausfälle bzw. finanziellen Schwierigkeiten aufgrund der Corona-Pandemie ist in schriftlicher Form über das Formular „Nachweis Soforthilfe“ erforderlich.
- Die einmalige Förderung pro Verein beträgt maximal 500 €.
Hinweis: Vereine, die in den vergangenen 15 Monaten bereits mit mehr als 1.000 € Spende durch die Sparkasse Coburg - Lichtenfels gefördert wurden, sind von der Soforthilfe ausgenommen.
Zur Beantragung der Unterstützung registriert sich der Verein online auf der Spendenplattform
www.heimat-traeume.de und bewirbt sich in wenigen Schritten, indem er ein Projekt mit der Bezeichnung „
Soforthilfe für Vereine in der Corona-Pandemie“ einreicht.
Die Pflichtfelder sind auszufüllen und alle notwendigen Dokumente wie beispielsweise ein aktueller Freistellungsbescheid sowie ein Nachweis über die Einnahmeausfälle anhand des Formulars „Nachweis Soforthilfe“ beizufügen.
Erst nach Bereitstellung aller Unterlagen kann die Prüfung anhand der Förderrichtlinien der Sparkasse bzw. der Nutzungsbedingungen der Spendenplattform vorgenommen werden. Die Entscheidung über die Gewährung der Soforthilfe liegt im Ermessen der Sparkasse Coburg - Lichtenfels. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung.
Mit Beantragung bzw. Gewährung der Soforthilfe durch die Sparkasse wird einer Veröffentlichung der Unterstützung auf
www.heimat-traeume.de zugestimmt.
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